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Social Media ist kein rechtsfreier Raum

Soziale Medien sind ein wichtiges Standbein von jungen Start-ups, um ihre Präsenz zu steigern und verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Doch nur weil soziale Netzwerke virtuell stattfinden, bedeutet dies nicht, dass Ge- und Verbote der Rechtsordnung nicht eingehalten werden müssen. Vielmehr sind die sozialen Medien eine Querschnittsmaterie, die mehrere juristische Bereiche berührt. Deshalb lohnt es sich, einen genaueren Blick auf das Verhalten des eigenen Unternehmens in den sozialen Medien zu werfen, um in kein Online-Fettnäpfchen zu treten.

 

1. Do: Achte die Privatsphäre Dritter

Jeder Mensch hat das Recht auf Wahrung der Privatsphäre im Sinne des Persönlichkeitsschutzes (§ 16 ABGB). Wird dieses verletzt, stehen dem Betroffenen – neben dem Ersatz für den materiellen Schaden – auch immaterieller Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu. Wird die Privatsphäre einer Person aber in einem öffentlichen Medium im Sinne des Mediengesetzes verletzt, steigt die Strafhöhe deutlich an. Beispielsweise würde hierher die Bloßstellung einer Person aufgrund ihrer religiösen Ausrichtung in einer Tageszeitung fallen. Deswegen ist man gut beraten, Geheimnisse von anderen für sich selbst zu behalten – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.

 

2. Don’t: Verbreite keine unangemessen negative Kritik

Die zentrale Norm dieser Problematik ist § 1330 ABGB, die Kreditschädigung: Darunter fallen die beiden Szenarien der Ehrenbeleidigung und der Behauptung unwahrer Tatsachen. Shitstorms und Beschimpfungen fallen unter den Tatbestand der Ehrenbeleidigung. Das spielt online in verschiedenen Netzwerken eine besonders gewichtige Rolle, denn aufgrund der Anonymität des Internets lässt man sich schneller zu unangebrachter Kritik hinreißen. Als Maßstab von Beleidigungen ist dabei unter anderem entscheidend, ob die Äußerung noch im Sinne der Meinungsfreiheit gesehen werden kann, die aber durch den Einfluss von Social Media heute sehr weit ausgelegt wird. Ein häufig vorkommendes Beispiel für Ehrenbeleidigungen im Internet sind Kritiken an Unternehmen, die unter die Gürtellinie gehen.

 

3. Don’t: Verbreite keine unwahren Tatsachen

§ 1330 Abs. 2 ABGB regelt die Verbreitung unwahrer Tatsachen. Im Gegensatz zur Ehrenbeleidigung zielt die Norm hierbei nur auf überprüfbare Tatsachen ab. Wenn jemand beispielsweise der Betreibung eines Bordells bezichtigt wird, obwohl es sich nur um ein Hotel handelt, wird dabei eine unwahre Tatsache verbreitet. Von Bedeutung im geschäftlichen Bereich ist hierbei insbesondere die Gefährdung von Kredit, Erwerb und Fortkommen eines Unternehmens, woraus dem Geschädigten der Ersatz des entgangenen Vermögens erwächst. Beachte also: Prüfe alle Umstände und Quellen genau, bevor du Tatsachen (online) verbreitest, die einen Dritten persönlich oder wirtschaftlich schädigen können.

 

4. Do: Beachte deine Pflichten als Host-Provider bei Rechtsverletzungen in deinen Social-Media-Accounts oder Foren

Aufgrund der weitgehenden Anonymität im Internet ist es oft schwierig, gegen den Versender von rechtswidrigen Nachrichten – wie eben Ehrenbeleidigungen und Behauptungen unwahrerer Tatsachen – vorzugehen. Deswegen werden meist Maßnahmen gegen denjenigen ergriffen, der die Plattform, auf der das nicht zu billigende fremde Verhalten stattfand, zur Verfügung stellt. Grundsätzlich besteht aber für Host-Provider ein Haftungsausschluss für die von einem Nutzer geäußerten Informationen. Dieser Ausschluss greift aber nur, wenn der Provider keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat oder bei Bewusstsein über diese die entsprechende Nachricht unverzüglich löscht oder den Account sperren lässt. Daraus entsteht dem Provider aber keine allgemeine Pflicht zur Überwachung oder Ausforschung von Rechtswidrigkeiten;  gegebenenfalls aber eine Prüfpflicht bei bekannten Rechtsverletzungen.

 

5. Do: Gehe sorgfältig mit negativer Kritik um

Bei negativen Kommentaren, wie zum Beispiel bei einem Shitstorm, hat sich in der Praxis die Strategie des „Counterspeech“ etabliert: Unternehmen versuchen gezielt, negative Kommentare mit positiven Erwiderungen zu bekämpfen, anstatt die Nachrichten einfach zu zensieren oder zu ignorieren. Grundgedanke dabei ist, den öffentlichen Diskurs anzuregen. Bevor die Situation eskaliert, bieten Plattformen selbst meist auch die Möglichkeit, Inhalte zu melden und Accounts von störenden Nutzern zu blockieren. Das kann aber auch den gegenteiligen Effekt haben, sodass weitere – eventuell auch gefälschte – Konten die Situation für eine erneute Welle an negativer Kritik ausnutzen. Eine sachliche Moderation in Gruppen und Foren ist daher besonders sinnvoll und wichtig.

 

Forbes Editors

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